Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung

Der Hof Lange und dem bunten AllerlEi schließt für seine Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während seiner Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.

Der Hof Lange und dem bunten AllerlEi haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.

Der Hof Lange und dem bunten AllerlEi haftet nicht für Personen-und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hof Lange und dem bunten AllerlEi gezeigt wird.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und eventuell bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich mit dem Hof Lange und dem bunten AllerlEi abzustimmen.

Veranstaltungsrücktritt

Wenn die angemeldeten Personen wider erwarten nicht an der Veranstaltung teilnehmen können,
sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz! Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn maximal 50 % der Veranstaltungsgebühr, bei späterer Absage ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.

Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir, Ihnen nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück.